Stabilisierung
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, der erste Arbeitstag rückt näher oder liegt vielleicht schon wenige Wochen hinter Ihnen.
Erfolgreich im neuen Job ankommen: Coaching zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, der erste Arbeitstag rückt näher oder liegt vielleicht schon wenige Wochen hinter Ihnen. Das ist ein großartiger persönlicher Erfolg, der Ihnen neue Türen öffnet! Der Start in einen neuen Job bringt jedoch immer auch eine Fülle an neuen Eindrücken, unbekannten Aufgaben und veränderten Tagesabläufen mit sich. Gerade nach einer längeren Arbeitslosigkeit, mit gesundheitlichen Einschränkungen oder wenn der Alltag lange Zeit keine feste Struktur vorgegeben hat, kostet dieser Wiedereinstieg viel Energie.
Warum Unterstützung und Begleitung im Arbeitsleben Sinn machen
In kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das Tagesgeschäft oft sehr dynamisch und Vorgesetzte haben vieles gleichzeitig zu tun. Während Ihr Betrieb die fachliche Einweisung in Ihre neuen Aufgaben übernimmt, bleibt für ein persönliches Mentoring während der Einarbeitungszeit oft kaum Raum. Hier kommen wir als ergänzende Begleitung ins Spiel. Wir übernehmen nicht die fachliche Einarbeitung, aber wir sind schon wichtig für die Einarbeitung im Betrieb (Sozial, persönlich, organisatorisch). Wenn sich Wege im neuen Job wieder trennen, geschieht dies in den meisten Fällen in den ersten sechs Monaten – jedoch fast nie wegen fehlender fachlicher Kenntnisse.
Bereit für Ihren nächsten Schritt?
Wir unterstützen Sie mit passenden Bildungs- und Qualifizierungsangeboten auf Ihrem Weg zum Erfolg.
Für welche Menschen eignet sich das Angebot nach längerer Arbeitslosigkeit?
Das Angebot richtet sich an alle Menschen, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben, jedoch das Gefühl haben, dass das neue Arbeitsverhältnis noch Unterstützung erfordert. Möglicherweise haben Sie eine Phase der Langzeitarbeitslosigkeit oder eines längeren Leistungsbezugs hinter sich. Langzeitarbeitslosigkeit beginnt nach einem Jahr ohne Arbeit.
Unsere Maßnahme: Flexibel im Alltag, nah an Ihrer Situation
Ein Jobwechsel stellt den gewohnten Ablauf des Alltags oft auf den Kopf. Für eine neue Tätigkeit nach einer längeren Phase der Erwerbslosigkeit gilt das umso mehr. Damit unsere Termine keine zusätzliche Belastung darstellen, passen wir uns an Ihre neue Situation an. Ein wichtiger Punkt: Bei einer geförderten Beschäftigung nach § 16e oder § 16i SGB II profitiert auch Ihr Arbeitgeber von finanzieller Unterstützung, etwa durch Lohnkostenzuschüsse. Zugleich wird er vom zuständigen Jobcenter dazu angehalten, das begleitende Coaching zu ermöglichen und zu unterstützen. Unsere Treffen sind deshalb nicht auf Randzeiten beschränkt. Wir stimmen die Termine mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ab, sodass das Coaching auch während der Arbeitszeit stattfinden kann.
Die vier inhaltlichen Schwerpunkte: Struktur,
Sicherheit und Eingliederung
Wir gestalten die Inhalte individuell. Grundsätzlich stützt sich das Coaching jedoch auf vier zentrale Säulen, die ineinandergreifen:
I. Onboarding und Organisation
III. Persönliche Stabilisierung
II. Betriebliche Integration
IV. Transfer und Zukunftssicherung
I. Onboarding und Organisation
II. Betriebliche Integration
III. Persönliche Stabilisierung
IV. Transfer und Zukunftssicherung
Bereit für Ihren nächsten Schritt?
Wir unterstützen Sie mit passenden Bildungs- und Qualifizierungsangeboten auf Ihrem Weg zum Erfolg.
So läuft die Förderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein(AVGS)
Wir planen einen verlässlichen Rahmen von 24 Wochen ein (120 Unterrichtseinheiten). Die Förderung dieser Leistung erfolgt über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Dadurch entstehen für Sie keine Kosten. Das zuständige Jobcenter oder die Agentur für Arbeit übernimmt die Finanzierung zu 100 Prozent. prechen Sie Ihre Ansprechperson in der Behörde auf Ihren Anspruch an und bitten Sie gezielt um diesen Vermittlungsgutschein für eine begleitende Aktivierungsmaßnahme. Sobald die Zusage der zuständigen Stelle vorliegt, können wir gemeinsam auf dem neuen Weg durchstarten.
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FAQ: Kosten, Voraussetzungen und Ihr erfolgreicher Weg in die Arbeitswelt
Wie lange und wie häufig werde ich im neuen Job begleitet?
Bei einer geförderten Beschäftigung nach § 16e oder § 16i SGB II ist eine beschäftigungsbegleitende Betreuung bei Bedarf auch während der gesamten Förderungsdauer möglich: bei § 16e bis zu zwei Jahre, bei § 16i bis zu fünf Jahre. Die 24 Wochen beziehen sich auf unsere konkrete Maßnahme. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus Unterstützung erforderlich ist, wird mit dem zuständigen Jobcenter abgestimmt.