Der Sachkunde Pflanzenschutz-Kurs vermittelt die notwendigen Kenntnisse für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Dieser Nachweis ist gesetzlich vorgeschrieben, um beruflich Pflanzenschutzmittel anzuwenden, zu handeln, zu beraten oder andere anzuleiten. Ohne diesen Schein ist das Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln, die nicht für private Anwender im Hausgarten gekennzeichnet sind, untersagt.
Der Lehrgang deckt ein breites Spektrum an Themen ab, um die Sachkunde zu gewährleisten. Dazu gehören:
Rechtsgrundlagen: Das Pflanzenschutzgesetz und die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung bilden die Basis. Hier lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln regeln
Pflanzenschutzmittelkunde: Sie lernen die unterschiedlichen Wirkstoffe, ihre Eigenschaften, Anwendungsgebiete und möglichen Risiken kennen. Außerdem wird die korrekte Kennzeichnung und Lagerung behandelt.
Integrierter Pflanzenschutz: Dieser Ansatz steht im Mittelpunkt und zielt darauf ab, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Es werden indirekte und direkte Maßnahmen kombiniert, um die Pflanzengesundheit zu fördern.
Anwenderschutz: Ein wichtiger Aspekt ist der Schutz von Mensch und Tier. Hierzu gehören die korrekte Anwendungstechnik, der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung und das Verhalten bei Unfällen.
Umweltschutz: Der Kurs thematisiert den Schutz des Naturhaushalts. Dazu gehören die Vermeidung von Gewässereinträgen, die sachgerechte Entsorgung von Resten und Verpackungen und der Schutz von Bienen und anderen Nützlingen.
Diagnose von Schaderregern: Sie lernen, belebte und unbelebte Schadursachen an Pflanzen zu erkennen, um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.
Der Sachkundenachweis kann auf verschiedene Weisen erlangt werden, in der Regel durch eine Prüfung oder über eine anerkannte Berufsausbildung (z. B. als Gärtner, Landwirt oder Forstwirt). Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Nach erfolgreicher Prüfung muss der Sachkundenachweis bei der zuständigen Behörde beantragt und als Chipkarte ausgestellt werden.
Zusätzlich zur Erstprüfung ist eine regelmäßige Fortbildungspflicht alle drei Jahre gesetzlich vorgeschrieben, um die Sachkunde auf dem neuesten Stand zu halten.