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Pflan­zen­schutz Auffrischung

27.10.,8:30 - 13:00
Auf­fri­schungs­lehr­gang für Anwen­der und Verkäufer

Der Sach­kun­de Pflan­zen­schutz-Kurs ver­mit­telt die not­wen­di­gen Kennt­nis­se für den siche­ren und ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit Pflan­zen­schutz­mit­teln. Die­ser Nach­weis ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, um beruf­lich Pflan­zen­schutz­mit­tel anzu­wen­den, zu han­deln, zu bera­ten oder ande­re anzu­lei­ten. Ohne die­sen Schein ist das Arbei­ten mit Pflan­zen­schutz­mit­teln, die nicht für pri­va­te Anwen­der im Haus­gar­ten gekenn­zeich­net sind, untersagt.

Kurs­in­hal­te

Der Lehr­gang deckt ein brei­tes Spek­trum an The­men ab, um die Sach­kun­de zu gewähr­leis­ten. Dazu gehören:

Rechts­grund­la­gen: Das Pflan­zen­schutz­ge­setz und die Pflan­zen­schutz-Sach­kun­de­ver­ord­nung bil­den die Basis. Hier ler­nen Sie die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ken­nen, die den Ein­satz von Pflan­zen­schutz­mit­teln regeln.

Pflan­zen­schutz­mit­tel­kun­de: Sie ler­nen die unter­schied­li­chen Wirk­stof­fe, ihre Eigen­schaf­ten, Anwen­dungs­ge­bie­te und mög­li­chen Risi­ken ken­nen. Außer­dem wird die kor­rek­te Kenn­zeich­nung und Lage­rung behandelt.

Inte­grier­ter Pflan­zen­schutz: Die­ser Ansatz steht im Mit­tel­punkt und zielt dar­auf ab, den Ein­satz von che­mi­schen Pflan­zen­schutz­mit­teln zu redu­zie­ren. Es wer­den indi­rek­te und direk­te Maß­nah­men kom­bi­niert, um die Pflan­zen­ge­sund­heit zu fördern.

Anwen­der­schutz: Ein wich­ti­ger Aspekt ist der Schutz von Mensch und Tier. Hier­zu gehö­ren die kor­rek­te Anwen­dungs­tech­nik, der Ein­satz von per­sön­li­cher Schutz­aus­rüs­tung und das Ver­hal­ten bei Unfällen.

Umwelt­schutz: Der Kurs the­ma­ti­siert den Schutz des Natur­haus­halts. Dazu gehö­ren die Ver­mei­dung von Gewäs­ser­ein­trä­gen, die sach­ge­rech­te Ent­sor­gung von Res­ten und Ver­pa­ckun­gen und der Schutz von Bie­nen und ande­ren Nützlingen.

Dia­gno­se von Scha­der­re­gern: Sie ler­nen, beleb­te und unbe­leb­te Schad­ur­sa­chen an Pflan­zen zu erken­nen, um geziel­te Maß­nah­men ergrei­fen zu können.

Prü­fung und Erwerb 

Der Sach­kun­de­nach­weis kann auf ver­schie­de­ne Wei­sen erlangt wer­den, in der Regel durch eine Prü­fung oder über eine aner­kann­te Berufs­aus­bil­dung (z. B. als Gärt­ner, Land­wirt oder Forst­wirt). Die Prü­fung besteht aus einem theo­re­ti­schen und einem prak­ti­schen Teil. Nach erfolg­rei­cher Prü­fung muss der Sach­kun­de­nach­weis bei der zustän­di­gen Behör­de bean­tragt und als Chip­kar­te aus­ge­stellt werden.

Zusätz­lich zur Erst­prü­fung ist eine regel­mä­ßi­ge Fort­bil­dungs­pflicht alle drei Jah­re gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, um die Sach­kun­de auf dem neu­es­ten Stand zu halten.

Details

Datum:
27.10.
Zeit:
8:30 - 13:00
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Veranstalter

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0371 373670
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Veranstaltungsort

Dres­den
Würzburger Straße 35
Dresden, Sachsen 01187 Germany
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